Am Day-Ahead-Markt wird Strom für den folgenden Tag gekauft. Vereinfacht werden die Angebote der Erzeuger nach Preisen geordnet und die zur Deckung der Nachfrage benötigten Mengen ausgewählt. Das letzte noch erforderliche Angebot bestimmt den Preis des jeweiligen Zeitabschnitts. Kostengünstige Erzeugung kann deshalb den Einkauf einer wesentlich größeren Strommenge verbilligen, als sie selbst liefert.
Solarenergie wirkt dabei auf zwei Seiten des Marktes. Kraftwerke erhöhen das Angebot, während Module auf Häusern und Betriebsgebäuden die Strommenge verringern, die ihre Eigentümer aus dem Netz zukaufen müssen. Beides kann den Bedarf an teurerer Erzeugung reduzieren.
Um diesen Beitrag abzuschätzen, berechneten die Autoren die Markträumung anhand von OMIE-Daten erneut. Sie entfernten die Solarerzeugung aus dem Modell und addierten den durch Eigenverbrauchsanlagen erzeugten Strom zur Marktnachfrage. Anschließend berücksichtigten sie, wie grenzüberschreitende Stromverbindungen, Gaskraftwerke und Wasserkraft auf die veränderten Preise reagieren. Ohne diese Reaktionen würde das Herausrechnen der Solarenergie die Folgen überzeichnen.
Die zentrale Rechnung der Studie lautet:
31,540 − 14,519 = 17,021 Milliarden Euro
31,540 Milliarden Euro sind die modellierten Kosten der Stromkäufe zur Deckung der nationalen Nachfrage ohne Solarkraftwerke und Eigenverbrauch. 14,519 Milliarden Euro sind die tatsächlichen Kosten dieser Käufe am Day-Ahead-Markt. Die Differenz ergibt die geschätzten vermiedenen Kosten im untersuchten Zeitraum.
Der durchschnittliche Großhandelspreis lag tatsächlich bei 60,2 €/MWh, gegenüber 112 €/MWh im Szenario ohne Solarenergie. Eine Megawattstunde entspricht tausend Kilowattstunden. Diese Werte beschreiben den Stromeinkaufsmarkt, nicht die vollständigen Haushaltsrechnungen.
Zur nationalen Nachfrage zählen Käufe von Stromlieferanten und weiteren Marktteilnehmern, darunter Direktverbraucher. Ein Teil des Stroms wird für Unternehmen und andere Aufgaben des Systems benötigt. Teilt man 17,021 Milliarden Euro durch die Zahl der spanischen Familien, erhält man deshalb nicht die Ersparnis eines durchschnittlichen Haushalts.
Großhandelspreise wirken sich über den jeweiligen Vertrag auf Endkunden aus. Bei einem indexierten Tarif können Änderungen anhand der vereinbarten Preisformel weitergegeben werden. Bei einem Festpreis hängt das Ergebnis von Zeitpunkt und Bedingungen einer Preisanpassung ab. Hinzu kommen Leistungsentgelte, Netzentgelte, Steuern und weitere Rechnungsbestandteile. Technische Restriktionen, Systemdienstleistungen und Terminkontrakte erfasst die UNEF-Studie nicht.
Die Autoren teilten den geschätzten Gesamteffekt entsprechend der erzeugten Strommenge auf Freiflächenphotovoltaik und Eigenverbrauch auf: 14,230 beziehungsweise 2,791 Milliarden Euro. Die zweite Zahl ist bereits in den 17,021 Milliarden enthalten. Sie bezeichnet weder Auszahlungen an private Anlagenbesitzer noch gemessene Einsparungen auf deren Rechnungen.
Eine weitere Grenze des Modells liegt in seinem Zeithorizont: Es berechnet einen kurzfristigen Effekt auf Grundlage der eingereichten Marktangebote. Es bildet nicht die jahrelange Entwicklung eines Stromsystems ab, das möglicherweise andere Kraftwerke gebaut hätte, wenn sich Solarenergie überhaupt nicht entwickelt hätte.
Für Immobilieneigentümer an der Costa Blanca bleiben der Nutzen für den gesamten Markt und das Ergebnis der eigenen Anlage zwei getrennte Rechnungen. In einem hypothetischen Beispiel können sowohl ein tagsüber geöffnetes Geschäft als auch eine Wohnung mit abendlichem Verbrauch von niedrigeren Einkaufspreisen profitieren. Eigenen Solarstrom würden sie jedoch unterschiedlich nutzen: Beim Geschäft könnte die Erzeugung häufiger mit dem Bedarf zusammenfallen, während für die Wohnung die Bedingungen der Überschussverrechnung stärker ins Gewicht fielen.
Die Studie erklärt, warum Solarenergie auch Immobilien ohne Module zugutekommt. Ihre 17,021 Milliarden Euro stehen für vermiedene Großhandelskosten. Wie viel davon auf einer einzelnen Rechnung ankommt, bestimmen Stromvertrag und Verbrauch. Der Nutzen einer eigenen Anlage muss gesondert berechnet werden.