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Veröffentlicht · Costas Solar

Solarstrom ohne eigenes Dach: So funktioniert gemeinschaftlicher Eigenverbrauch in Spanien

Auch wer in einer Wohnung lebt und kein eigenes Dach besitzt, kann einen Teil seines Stromverbrauchs durch eine Solaranlage decken. Die Module können auf einem Gemeinschaftsgebäude oder einem anderen geeigneten Gebäude in der Nähe liegen; die Erzeugung wird den Beteiligten anteilig zugeordnet. Die im März 2026 beschlossenen Änderungen der spanischen Vorschriften erweitern die Möglichkeiten einer solchen Zuordnung über das Stromnetz. Für Eigentümer von Wohnungen, Wohnanlagen und Unternehmen an der Costa Blanca lohnt sich deshalb ein Blick auf Solarstrom, auch wenn auf dem eigenen Grundstück keine Module möglich sind.

Der spanische Begriff autoconsumo colectivo bezeichnet den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch. Mehrere Verbraucher ordnen ihre Stromanschlüsse einer gemeinsamen Erzeugungsanlage zu und vereinbaren, welcher Anteil des erzeugten Stroms jedem von ihnen zugerechnet wird. Eigentümer der Anlage und Verbraucher können dabei unterschiedliche Personen oder Unternehmen sein.

Bei einem Gebäude mit Gemeinschaftsdach kann eine Anlage mehrere Wohnungen versorgen. Ist das Dach zu klein, verschattet oder nicht verfügbar, kommt möglicherweise die Beteiligung an einem Projekt auf einem anderen Gebäude infrage. Gerade dafür ist die größere zulässige Entfernung hilfreich.

Das Real Decreto-ley 7/2026 eröffnet diese Möglichkeit für Photovoltaik- oder Windanlagen bis 5 MW, die über das Netz mit den Verbrauchern verbunden sind und weniger als 5.000 Meter entfernt liegen. Gemessen wird die horizontale Entfernung zwischen den Zählern, nicht die Straßenstrecke. Das Gesetzesdekret wurde am 21. März veröffentlicht und am 26. März 2026 vom Kongress bestätigt.

Diese Änderungen gelten bereits; es handelt sich nicht um eine neue Reform vom Oktober. Davon zu unterscheiden ist der umfassendere Entwurf, den MITECO 2025 zur Anhörung stellte: Der Abschluss einer Anhörung setzt allein noch nicht sämtliche Vorschläge in Kraft.

Die Nähe zu einer Solaranlage macht einen Verbraucher noch nicht zu ihrem Teilnehmer. Nötig sind eine Vereinbarung mit dem Anlageneigentümer, eine geeignete Anschlusskonfiguration und die formelle Anmeldung der Teilnahme. Die Suche beginnt deshalb mit einem konkreten Standort und der Möglichkeit, einen Teil seiner Erzeugung zu nutzen.

Bei der Nutzung des gemeinsamen Netzes wird keine eigene Leitung vom rechnerischen Modulanteil eines Teilnehmers zu seiner Wohnung verlegt. Die Abrechnung beruht auf Zählerwerten und den vereinbarten Erzeugungsanteilen, den sogenannten Verteilungskoeffizienten. Sie werden in einer Vereinbarung der Teilnehmer festgehalten und dem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt. Dieser betreibt das Netz und verarbeitet die Messdaten. Der Stromlieferant verwendet die entsprechenden Daten anschließend für die Rechnung.

Der gewählte Anteil beeinflusst das Ergebnis für jede Wohnung. Entscheidend ist, wie viel Strom ihr während der Erzeugungsstunden zugeordnet wird und wie viel sie gleichzeitig verbraucht. Übersteigt der zugeordnete Strom den Verbrauch, entstehen Überschüsse. Ob und zu welchen Bedingungen diese verrechnet werden können, hängt vom gewählten und angemeldeten Modell ab.

Bei der vereinfachten Überschussverrechnung erhalten die Überschüsse einen Geldwert. Dieser mindert innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Kosten des im Abrechnungszeitraum zugekauften Stroms. Eine tagsüber erzeugte Kilowattstunde wird dabei nicht eins zu eins gegen eine kostenlose Kilowattstunde in der Nacht getauscht. Ein größerer Anteil an der gemeinsamen Anlage ist daher nicht immer der vorteilhafteste.

Ein hypothetisches Beispiel: In einer Wohnanlage bei Dénia sind einige Wohnungen ganzjährig bewohnt, andere nur im Sommer. Es gibt ein Gemeinschaftsdach, und die Eigentümer besprechen eine Solaranlage. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung kann der Anteil einer Wohnung regelmäßig mit dem Betrieb von Klimaanlage und Haushaltsgeräten zusammenfallen, während eine andere ihren Anteil zu Zeiten erhält, in denen sie leer steht. Gleiche Anteile führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Vor der Geräteauswahl sollte die Gemeinschaft den Verbrauch der Beteiligten mit der erwarteten Erzeugung vergleichen und verschiedene Verteilungen prüfen. Ebenso muss geklärt werden, wer die Wartung bezahlt, wie neue Teilnehmer aufgenommen werden und was beim Ausscheiden eines Eigentümers geschieht. Diese Vereinbarungen bestimmen, wie unkompliziert die gemeinsame Anlage auch in einigen Jahren genutzt werden kann.

Für Unternehmen gilt derselbe Gedankengang. Ein geeigneter Standort in der Nähe eröffnet die Teilnahme; der Nutzen hängt davon ab, wie gut die zugeordnete Erzeugung zu den Betriebszeiten passt. Ein Geschäft mit Tagesverbrauch und ein vorwiegend abends geöffnetes Restaurant benötigen unterschiedliche Berechnungen.

Eine gemeinsame Solaranlage beginnt mit einer Vereinbarung über ihre Nutzung. Sobald Standort, Teilnehmer und Stromverteilung geklärt sind, lassen sich Geräte auswählen und die Beteiligungskosten besprechen. Ein fehlendes eigenes Dach sollte dieses Gespräch nicht mehr beenden.

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